Führerscheinuntersuchung

Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, sollte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken.

Die Lenkerberechtigung bzw. den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist.

Die Führerscheinuntersuchung wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu berechtigt sind, durchgeführt und im Zuge der Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten.

Die gesetzliche Regelung ist im FSG § 8 zu finden.

Die Fürerscheinuntersuchung gilt bei allen steirischen Bezirksbehörden.

 

Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?

  • gültigen Lichtbildausweis
  • für Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes
  • wenn Sie an chronischen Krankheiten leiden und/oder regelmäßig Medikamente (nicht die Pille)  einnehmen, bringen Sie bitte einen aktuellen ärztlichen Befund mit.

Kosten der Führerscheinuntersuchung (amtlich festgeschrieben):

  • Gruppe 1 (A, B, B+E und F) € 35,00
  • Gruppe 2 (C, D, C+E und D+E) € 50,00
  • Fristverlängerung (C, C1) € 30,00